Kirchgemeinde Werthenstein
Kirchenrat
Der Kirchenrat ist die Verwaltungsbehörde der Kirchgemeinde. Dem Kirchenrat obliegt die Beschaffung der finanziellen Mittel für die Deckung der Bedürfnisse der Kirchgemeinde und der Pfarrei. Er ist verantwortlich für die gesetzeskonforme Verwendung der Steuergelder. Darunter fallen neben den Ausgaben für Besoldungen und Entschädigungen auch der Unterhalt der Gebäude (ausser Klosteranlage und Klosterkirche, die Eigentum des Kantons sind) und Einrichtungen. Der Kirchenrat wählt die Angestellten, vollzieht die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung und sorgt für die Vertretung der Kirchgemeinde nach aussen.
Mindestens eimal jährlich wird eine Kirchgemeindeversammmlung einberufen. Diese entscheidet über die Jahresrechnung, den Voranschlag des kommenden Jahres und weitere Geschäfte, die der Kirchgemeinde vorgelegt werden müssen.
Kandia Fuchs
Kirchmeierin
Protokoll Kirchgemeindeverband
kandia_fuchs@bluewin.ch
Tel.: 041 530 18 59