Im Todesfall
Liebe Angehörige
Wenn jemand stirbt, so bewegt uns das zuinnerst. Wir sind traurig, und trotzdem müssen wir vieles organisieren. Dieses Merkblatt möchte helfen und Ihnen Aufschluss geben über die Formalitäten bei einem Todesfall und über Sinn und Form der Trauerfeier und der Beerdigung.
«Es kommt nicht so sehr darauf an, wie viel wir tun, sondern wie viel Liebe wir in unser Tun
legen.» Mutter Teresa
Wenn ein Angehöriger zu Hause stirbt, melden Sie es zuerst dem Hausarzt, der die Todesursache feststellt und eine Bescheinigung des Todes ausstellt.
Bei Tod im Spital oder in einem Heim besorgt die Spital- bzw. die Heimleitung die nötigen Formalitäten und lässt die Todesbescheinigung ausstellen.
Bei Tod infolge eines Unfalls muss die Polizei zur Abklärung des Unfallherganges beigezogen werden.
Die Polizei benachrichtigt den zuständigen Amtsarzt.
Wenn ein Mensch im Sterben ist oder im Todesfall kann jederzeit ein Seelsorger zur Begleitung und Hilfe gerufen werden:
Tel. 041 496 90 60 / abends und am Wochenende beachten Sie bitte die Ansage auf dem Telefonbeantworter.
Folgendes Merkblatt soll Ihnen eine Hilfe sein, offene Fragen rund um den Abschied zu beantworten.
Trauerbegleitung
Die Gruppe der Witwen- und Witwerbetreuung wendet sich den Menschen zu, die den Ehe- oder Lebenspartner durch den Tod verloren haben. Trauer verlangt Raum und ist so individuell wie jeder Mensch selbst. Trauer, die gelebt wird – begleitet durch die Freiwilligenarbeit der Pfarrei, durch Menschen mit gleicher Erfahrung und in gleicher Situation – ist heilsam. So darf sich mit der Zeit die Trauer wandeln in neue Freude und Lebenskraft.
Leitung und Kontaktperson:
Judith Hegglin-Fischer
041 496 90 63
judith.hegglin@pastoralraum-rw.ch